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Reisekrankenversicherung für ein Schengenvisum

Wenn Sie vorhaben einen ausländischen Gast aus einem visumpflichtigen Land einzuladen müssen Sie einiges beachten. Folgende Unterlagen werden benötigt:

Persönliche Einladung für den Gast. Beschreiben Sie in der Einladung die Ihr Gast mit zur deutschen Botschaft oder dem Konsulat nimmt auch warum Ihr Gast zu Besuch kommen soll, und beschreiben Sie auch in welchen Verhältnissen der Gast vor Ort lebt. Dazu können Sie detailierte Angaben machen zum Familienstand, welcher Tätigkeit ihr Gast im Heimatland nachgeht. Dabei sollten Sie 100 % bei der Wahrheit bleiben.

Neben der Einladung müssen Sie noch eine Verpflichtungserklärung abgeben, dies können Sie in der Regel bei Ihrem regional zuständigen Landratsamt. Bei der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie eine 100%-ige Haftung für Ihren Gast. Wenn Sie Ihren Gast nicht wirklich gut kenne, sollten Sei auf keinen Fall eine solche Erklärung abgeben.

Was Sie nun noch brauchen ist eine Reisekrankenversicherung für Ihren Gast. Diese Reisekrankenversicherung muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gelten. Sie werden kein Visum für 90 Tage erhalten, wenn der Versicherungsschutz nur für 60 Tage abgeschlossen wurde.

Die Reisekrankenversicherung muss in allen Schengenländern gültig sein und auch alle Voraussetzungen an ein Schengenvisum erfüllen. Eine der entscheidenden Voraussetzungen ist, dass mindestens für 30.000 EUR Versicherungsschutz besteht, das ist die Mindestanforderung. Sie selbst sollten jedoch keine Reisekrankenversicherung abschließen die eine solche Höchstleistung vorsieht. Bei einem Krankenhausaufenthalt sind die 30.000 EUR schnell verbraucht. Gute Reisekrankenversicherungen kennen keine generelle Höchstleistung, Teilleistungen wie zum Beispiel die Behandlung bei akuten Zahnschmerzen sind meist begrenzt. Angeboten werden solche Versicherungen schon ab einer Reisedauer von 8 Tagen in Einzelfällen auch bis zu 365 Tage Aufenthalt in den Schengenländern. Bedenken Sie auch, dass es auch bei solchen Verträgen Leitungsausschlüsse gibt. Nicht versichert sind bei eigentlich allen Angeboten, Behandlungen von Erkrankungen die schon bestanden haben. Nicht versichert sind auch z.-B. Zahnersatz, Kuren und Brillen. Schließen Sie im Zweifel lieber einen längeren Zeitraum ab, eine Verlängerung des Versicherungszeitraumes ist meist nach Einreise nicht mehr möglich. Mawista hat sich auf die Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland spezialisiert, fragen Sie den Spezialisten.